Sicher konstruieren |
Wir als Metallbauer wollen zusammen mit dem Architekten und Bauherren qualitativ hochwertige, allen Ansprüchen genügende Geländer erstellen. In jedem einzelnen Fall wollen wir Kundenwünsche zu erfüllen, ohne den Aspekt der Sicherheit ausser Acht zu lassen.
SIA-Norm 358
Die SIA-Norm ist, wie jede Norm, kein Gesetz. Sie erhält jedoch dann Gesetzescharakter, wenn sie in den Bauvorschriften der örtlichen Behörde erwähnt ist oder als anerkannte Regel der Baukunst im Prozessfall beigezogen wird. Die SIA-Norm, als Planungsnorm erlassen, definiert:
- Gefahrenbilder und die entsprechenden Geländer
- Den Einsatzbereich von Geländern
- Geometrische Anforderungen an Geländer
Beachten Sie dazu rechts den Download für die Broschüre der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung.
Alle tragen Verantwortung
Die SIA-Norm definiert auch Ausnahmen von Bestimmungen der Normen. Eine davon betrifft Wohnbauten, die der Eigentümer selbst nutzt. Fälschlicherweise gehen viele davon aus, dass mit dem schriftlichen Einverständnis des Bauherren automatisch sämtliche Haftungsansprüche an diesen übergehen. Dem ist nicht so! Es besteht nur ein Haftungsausschluss zwischen dem Bauherren und dem Metallbauer und Architekten, nicht aber zwischen dem Metallbauer und allen Bekannten und Verwandten des Bauherren. Also: Alle tragen Verantwortung.
Lassen Sie sich von uns beraten. In einem konstruktiven Gespräch können normengerechte und gleichzeitig ästhetisch anspruchsvolle Geländerkonstruktionen entstehen.
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